Die Ausbildung von „Ich bin wählerisch!“ zur Europawahl findet bereits in drei Wochen statt, kurz danach die erste Ausbildung zur sächsischen Landtagswahl. Das bedeutet die Uhr tickt und wir befinden uns bereits auf der Zielgeraden, um dir eine tolle drei-tätige Ausbildungen zu ermöglichen! Hier haben wir noch ein paar Informationen für dich.
TERMINE 2019
Ausbildung zur Europawahl
Dresden 11. – 13. April
Anmeldung unter: euwahl@aktion-zivilcourage.de
Ausbildungen zur Landtagswahl
Leipzig 09. – 11. Mai
Dresden 16. – 18. Mai
Chemnitz 23. – 25. Mai
Pirna 13. – 15. Juni (ohne Übernachtung)
Anmeldung unter: wahl@aktion-zivilcourage.de
Ausbildungen zur Europawahl und Landtagswahl in Dresden
Wir sind überwältigt von dem großen Interesse, das ihr unserem Projekt entgegenbringt und all den Anmeldungen, die wir bereits erhalten haben! Die Ausbildung zur Europawahl und die Ausbildung zur Landtagswahl in Dresden sind sogar schon ausgebucht. Wir freuen uns schon sehr auf die Ausbildungen und sind gerade fleißig dabei, die letzten Inhalte fertigzustellen! Das bedeutet aber natürlich nicht, dass du dich nicht mehr anmelden kannst…
Anmeldungen für Chemnitz, Leipzig und Pirna
Für die Ausbildungen in Chemnitz, Leipzig und Pirna sind natürlich noch Plätze frei. Wir nehmen eure Anmeldungen sehr gerne weiter entgegen und versuchen natürlich alle Interessierten die Teilnahme an einer Ausbildung zu ermöglichen. Gerne machen wir auch noch einmal darauf aufmerksam, dass wir eure Fahrtkosten übernehmen und alle Ausbildungen, außer in Pirna, inklusive Übernachtungen sind. Es entstehen für dich keinerlei Kosten, kein Problem also, wenn du einen weiteren Anfahrtsweg haben solltest!
Anmeldedokumente und andere Fragen
Wie immer gilt: wer Fragen jeglicher Art zu unserem Projekt und den Ausbildungen hat, kann sich immer gerne bei den Koordinator/innen der jeweiligen Ausbildung oder unter wahl@aktion-zivilcourage.de melden. Wenn du dich für eine Ausbildung anmelden möchtet, schreib uns ebenfalls eine Mail. Wir senden dir die Anmeldeunterlagen und einen Antrag auf Schulbefreiung zu.